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Oct 28, 2026

EU AI Act nach dem Omnibus: Was Schweizer KMU jetzt wissen müssen

EU AI Act nach dem Omnibus: Was Schweizer KMU jetzt wissen müssen

Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft und wird schrittweise wirksam. Im Juli 2026 hat die EU mit dem sogenannten Digital Omnibus einige Fristen verschoben. Viele Schweizer KMU fragen sich: Betrifft uns das überhaupt? Die kurze Antwort: Ja, sobald Sie KI-Systeme in der EU anbieten oder deren Ergebnisse dort verwendet werden.

Warum der AI Act auch Schweizer Firmen betrifft

Der AI Act gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU. Er erfasst auch Anbieter und Betreiber aus Drittstaaten, wenn ihre KI-Systeme in der EU eingesetzt werden oder deren Output dort genutzt wird. Ein Zuger Softwarehaus, das einen KI-Chatbot für einen deutschen Kunden betreibt, fällt also darunter.

Was der Digital Omnibus geändert hat

  • Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (zum Beispiel KI für Personalauswahl, Kreditwürdigkeit oder Bildung): Die Pflichten gelten neu ab dem 2. Dezember 2027 statt ab August 2026.
  • Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I (etwa Medizinprodukte oder Maschinen): neu ab dem 2. August 2028.
  • Transparenzpflichten gelten weiterhin ab dem 2. August 2026. Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren.
  • Kennzeichnung KI-generierter Inhalte: Für Systeme, die schon vor August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Die Pflichten für Anbieter grosser KI-Basismodelle gelten bereits seit August 2025, ebenso die Pflicht, für KI-Kompetenz im eigenen Team zu sorgen.

Und in der Schweiz?

Die Schweiz hat bis heute kein eigenes KI-Gesetz. Der Bundesrat hat im Februar 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu übernehmen, und das Bundesamt für Justiz beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Bis dahin gelten die bestehenden Gesetze, allen voran das revidierte Datenschutzgesetz. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat klargestellt, dass das revDSG direkt auf KI-Anwendungen anwendbar ist.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  1. Inventar erstellen: Welche KI-Tools nutzt Ihr Unternehmen, und wofür? Dazu gehören auch eingebaute Funktionen in Microsoft 365 oder im CRM.
  2. Kundenkontakt prüfen: Spricht ein Chatbot oder ein KI-Telefonassistent mit Kundinnen und Kunden? Dann muss erkennbar sein, dass es eine KI ist.
  3. Datenflüsse dokumentieren: Wo werden Personendaten verarbeitet, und mit welchem Anbieter?
  4. Team schulen: Eine kurze interne Richtlinie, was mit KI erlaubt ist und was nicht, schafft Klarheit.

Fazit

Für die meisten KMU ist der AI Act kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass für Ordnung. Wer heute weiss, welche KI wo im Einsatz ist, ist für die Schweizer Regeln ab 2027 ebenfalls gut vorbereitet. Wenn Sie Unterstützung bei der Bestandesaufnahme brauchen, melden Sie sich bei uns.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.