
Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft und wird schrittweise wirksam. Im Juli 2026 hat die EU mit dem sogenannten Digital Omnibus einige Fristen verschoben. Viele Schweizer KMU fragen sich: Betrifft uns das überhaupt? Die kurze Antwort: Ja, sobald Sie KI-Systeme in der EU anbieten oder deren Ergebnisse dort verwendet werden.
Der AI Act gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU. Er erfasst auch Anbieter und Betreiber aus Drittstaaten, wenn ihre KI-Systeme in der EU eingesetzt werden oder deren Output dort genutzt wird. Ein Zuger Softwarehaus, das einen KI-Chatbot für einen deutschen Kunden betreibt, fällt also darunter.
Die Pflichten für Anbieter grosser KI-Basismodelle gelten bereits seit August 2025, ebenso die Pflicht, für KI-Kompetenz im eigenen Team zu sorgen.
Die Schweiz hat bis heute kein eigenes KI-Gesetz. Der Bundesrat hat im Februar 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu übernehmen, und das Bundesamt für Justiz beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Bis dahin gelten die bestehenden Gesetze, allen voran das revidierte Datenschutzgesetz. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat klargestellt, dass das revDSG direkt auf KI-Anwendungen anwendbar ist.
Für die meisten KMU ist der AI Act kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass für Ordnung. Wer heute weiss, welche KI wo im Einsatz ist, ist für die Schweizer Regeln ab 2027 ebenfalls gut vorbereitet. Wenn Sie Unterstützung bei der Bestandesaufnahme brauchen, melden Sie sich bei uns.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.